Satzung - St. Bruno-Schule
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Satzung

Satzung

des Fördervereins der St.Bruno Schule, An der Golzheimer Heide 120 e.V., 40468 Düsseldorf

 

1 Name, Sitz,Geschäftsjahr

 

1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der St.Bruno Schule, An der Golzheimer Heide 120 e.V., 40468 Düsseldorf.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist, die ideelle und materielle Unterstützung der St.Bruno Schule zu fördern, bei der Durchführung von Spendenaktionen, Veranstaltungen etc. mitzuwirken sowie bei der Beschaffung von Spiel- und Bastelgeräten als auch Lehrmaterial behilflich zu sein. Ferner sollen in der Elternschaft und bei Freunden der Schule Interesse und Verständnis für alle pädagogischen Aufgaben und Aktivitäten geweckt und gefördert werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51-58 der Abgabenordnung 1977. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsfähige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Regelungen für besonderen Aufwand der Vorstandsmitglieder bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Der Verein hat seine Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu beantragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur Unterstützung der St.Bruno Schule zu verwenden.

2. Alle Inhaber von Vereinsamten sind ehrenamtlich tätig.

 

3 Mitgliedschaft

 

1. Jede natürliche Person kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft juristischer Personen ist zulässig. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag.

2. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muß spätestens zum 30.September einem Vorstandsmitglied zugehen. Bei einem Beitragsrückstand entscheidet der Vorstand über eine weitere Mitgliedschaft.

 

4 Mitgliedsbeitrag

 

Die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages obliegt der ordentlichen Mitgliederversammlung. Höhere Beitragszahlungen sind zulässig. Der Beitrag ist innerhalb der ersten drei Monate des Jahres bzw. der Mitgliedschaft zu entrichten.

 

5 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind

 

a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

 

Vorstand und Mitgliederversammlung können in gemeinsamer Absprache einen Beirat bestimmen. Näheres regelt eine Beiratssitzung, die nicht Bestandteil der Satzung ist.

 

6 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus drei volljährigen Vereinsmitgliedern, und zwar aus:

 

a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden als Schriftführer
c) dem dritten Vorsitzenden als Kassenwart

 

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder auf die Dauer zweier Geschäftsjahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes ist unverzüglich durch eine Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.

3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.

4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, er beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie.

 

7 Sitzungen des Vorstandes

 

1. Der Vorstand tritt mindestens zweimal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit durchgeführt.

2. An den Sitzungen des Vorstandes soll ein Mitglied der Schulpflegschaft regelmäßig mit beratender Stimme teilnehmen. Der Vorstand entscheidet darüber, ob ein Vertreter des Lehrerkollegiums und/oder des Trägers der Schule mit beratender Stimme an der Vorstandssitzung teilnehmen kann.

 

8 Mitgliederversammlung

 

1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Vereins an. Sie tritt jährlich mindestens einmal, jedoch nicht während der Ferienzeit zusammen. Die Ladung hat mindestens 4 Wochen vor jedem Sitzungstag unter Angabe der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand zu erfolgen.

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere die Entlastung und die Wahl des Vorstandes, die Wahl der Kassenprüfer und die Änderung der Satzung.

3. Zu Kassenprüfern werden jeweils Personen für die Dauer eines Jahres gewählt. Ihnen obliegt die Prüfung einer Vereinskasse und des Vereinsvermögens. Sie haben einen Prüfungsbericht zu erstellen und in der Mitgliederversammlung ihren Vorschlag, dem Vorstand Entlastung zu erteilen oder zu verweigern, bekanntzugeben.

4. Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgebenden Stimmen der anwesenden Mitglieder. Zur Änderung der Satzung bedarf es 3/4 der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.

5. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse müssen unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses schriftlich niedergelegt werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben.

 

9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

 

1. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese Versammlung darf nicht in eine Ferienzeit der Schule fallen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.

2. Bezüglich der Beschlußfassung gelten die Bestimmungen des 8 Abs. 4 und 5.

 

10 Auflösung des Vereins

 

Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Im Falle der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Düsseldorf mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Erziehung der angemeldeten Kinder der St.Bruno Schule zu verwenden.

 
Nachfolgend die Beitrittserklärung zum Ausdruck:

Beitrittserklärung